Klinik für Neurologie - Universitätsklinikum Charité
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Anfallserkrankungen und Epilepsien

Epilepsien sind Erkrankungen des Gehirns, die durch spontane und mitunter wiederholt auftretende epileptische Anfälle gekennzeichnet sind. Grundlage ist eine herabgesetzte Schwelle für das Auftreten synchronisierter neuronaler Aktivität in großen Nervenzellverbänden. Jeder Mensch kann einen epileptischen Anfall erleiden, im Laufe des Lebens beträgt die Wahrscheinlichkeit etwa 5%. Bei den meisten Patienten tritt ein epileptischer Anfall nur einmal im Leben auf, er ist dann häufig auf eine akute Veränderung im Gehirn oder im gesamten Organismus zurückzuführen. In der Regel spricht man erst bei wiederholten spontanen Anfällen von einer Epilepsie, diese Diagnose findet sich bei ca. 0,7% der Bevölkerung.
Epilepsien können angeboren oder im Laufe des Lebens erworben sein, im frühen Kindes- und im höheren Lebensalter ist das Neuauftreten einer Epilepsie wahrscheinlicher. Das Symptom „epileptischer Anfall“ kann in seiner klinischen Ausdrucksform sehr vielfältig sein. Jenseits des bekannten Grand-Mal-Anfalls finden sich häufig kurze Abwesenheitszustände, Sprachstörungen oder rein subjektive Beschwerden, die nur von dem Patienten selbst wahrgenommen werden (man spricht hier von einer Aura). Bei etwa zwei Drittel aller Patienten ist die Epilepsie sehr gut behandelbar, unter der Einnahme eines Antiepileptikums in niedriger Dosierung sind diese Patienten frei von weiteren epileptischen Anfällen.

In den Epilepsie-Ambulanzen der Charité – Universitätsmedizin Berlin am Campus Mitte und am Campus Virchow-Klinikum werden erwachsene Patienten mit allen Formen von Epilepsie betreut. Die Ambulanzen sind von der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie zertifiziert, jährlich werden von uns über 2.000 Patienten gesehen.
Einer unserer Schwerpunkte ist die zeitnahe, umfassende diagnostische Abklärung von ersten epileptischen Anfällen, wir bieten in beiden Ambulanzen eine spezielle First Seizure Clinic an. Hier erfolgen eine fachgerechte Zuordnung der Art und Ursache von Anfällen und Epilepsien sowie eine Empfehlung hinsichtlich einer antiepileptischen Therapie. Die meisten Untersuchungen, wie EEG und Kernspintomographie (MRT) des Gehirns, können ambulant durchgeführt werden, aufwendigere diagnostische Schritte wie die Langzeit-Video-EEG-Untersuchung finden im Rahmen eines stationären Aufenthaltes statt
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Versorgung von Patienten mit Epilepsien, die mit der bisherigen antiepileptischen Medikation nicht anfallsfrei geworden sind. Hier bieten wir eine individualisierte pharmakotherapeutische Beratung an. Im Rahmen von multizentrischen Studien können zudem bestimmte Patientengruppen mit antiepileptisch wirksamen Medikamenten behandelt werden, die noch nicht auf dem Markt zugelassen sind, aber in Voruntersuchungen vielversprechende Ergebnisse gezeigt haben. Jenseits der Pharmakotherapie beraten wir die Patienten auch über weitere Therapieverfahren wie die Vagus-Nerv-Stimulation und die Epilepsiechirurgie. Die Evaluation zur Epilepsiechirurgie findet in Kooperation mit dem Institut für Diagnostik der Epilepsie am Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge statt.
Letztlich werden die Patienten hinsichtlich der Prognose der jeweiligen Epilepsie sowie Fahrtauglichkeit, Kontrazeption, Schwangerschaft und Stillzeit, sportlicher Aktivitäten, Reisen und Impfungen, Gebrauch von Genussmitteln und sonstiger Lebensbereiche aufgeklärt und beraten.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann und wie lange sollen Antiepileptika eingenommen werden?

Die derzeit eingesetzten Antiepileptika können die Erkrankung Epilepsie nicht heilen – sie sollen aber verhindern, dass im Rahmen der Erkrankung weitere epileptische Anfälle auftreten. Entscheidend für den Beginn einer solchen Therapie ist das Risiko, weitere Anfälle zu erleiden. Grundsätzlich ist dieses Risiko nach zwei Anfällen ohne spezifische Auslöser erhöht, daher sollte in diesem Fall eine Pharmakotherapie begonnen werden. Bei manchen Patienten kann aber auch nach nur einem Anfall eine medikamentöse Behandlung notwendig sein. Hier ist die Ursache der Epilepsie von entscheidender Bedeutung. Fokale Anfälle mit Nachweis einer epileptogenen Läsion im MRT des Gehirns und/oder Auffälligkeiten im EEG haben dabei ebenso wie generalisierte Anfälle im Rahmen genetisch determinierter Epilepsiesyndrome ein deutlich erhöhtes Rezidivrisiko.
Auch vor Beendigung einer antiepileptischen Therapie muss das individuelle Risiko weiterer Anfälle eingeschätzt werden. Wenn die Epilepsie ursächlich auf genetische Veränderungen oder umschriebene Läsionen im MRT des Gehirns zurückzuführen ist, besteht auch nach langjähriger Anfallsfreiheit beim Absetzen der Antiepileptika ein erhöhtes Rezidivrisiko. Letztlich muss die Dauer der antiepileptischen Therapie in jedem Einzelfall mit dem Patienten besprochen werden.

Welche Nebenwirkungen sind bei Antiepileptika zu erwarten?

Die Einnahme von Antiepileptika stellt nach wie vor die wichtigste Therapie bei Patienten mit Epilepsie dar. Von den ca. 20 am häufigsten verwendeten Substanzen ist die Hälfte erst in den letzten 10 Jahren zugelassen worden. Diese neuen Antiepileptika sind zwar oft besser verträglich als die älteren, das „ideale“ Antiepileptikum gibt es jedoch nicht. Alle in der Therapie der Epilepsie eingesetzten Substanzen können – in der Regel allerdings leichte – Nebenwirkungen verursachen.
Die meisten Nebenwirkungen treten in der Aufdosierungsphase auf, hierzu gehören Gangunsicherheit, Müdigkeit, Schwindel und Übelkeit. Diese unerwünschten Effekte sind meist nach einigen Wochen nicht mehr spürbar. Anhaltende Nebenwirkungen wie Doppelbilder, Koordinationsstörungen, aber auch Gedächtnisstörungen oder Stimmungsschwankungen können eine Reduktion der Dosis notwendig machen. Die hier genannten Effekte sind vorhersehbar und bilden sich spontan oder nach einer Dosisreduktion wieder vollständig zurück.
In sehr seltenen Fällen können Antiepileptika unvorhersehbare und gefährliche Nebenwirkungen, sogenannte idiosynkratische Reaktionen, hervorrufen. Dazu gehören schwere Hautreaktionen, die mit Kreislaufversagen einhergehen können, schwerwiegende Veränderungen des Blutbildes, Leberversagen oder Sehstörungen. Bei ersten Anzeichen sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht und das Medikament abgesetzt werden.
Längerfristige unerwünschte Effekte von Antiepileptika können – meist durch Beeinflussung des Hormonhaushaltes – Haarausfall sowie Veränderungen von Gewicht, Haut und Knochendichte, aber auch sexuelle Funktionsstörungen sein. Je nach Schwere der Nebenwirkung ist dann ggf. ein Wechsel des Antiepileptikums notwendig.

Gehen bei epileptischen Anfällen Nervenzellen unter?

Die Sorge, dass einzelne oder wiederholte epileptische Anfälle zu einem Verlust von Nervenzellen und damit zu intellektuellen Einbußen führen, bewegt viele Patienten und deren Angehörige. Methodisch ist es mitunter schwierig, diese Frage eindeutig zu beantworten. In Tierexperimenten gibt es klare Hinweise auf neuronale Zellverluste und weitere Netzwerkveränderungen nach epileptischen Anfällen, jedoch sind die Bedingungen in diesen Modellen der Epilepsie nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragbar. Bei Patienten kann man die neuronalen Folgen von epileptischen Anfällen in der Regel nur mit bildgebenden Verfahren, wie dem MRT des Gehirns, untersuchen. Nach einem Status epilepticus, also einem lang anhaltenden epileptischen Anfall, sind in Einzelfällen Nervenzellverluste beschrieben. Allerdings ist hier nicht immer ganz klar, ob diese Veränderungen Folge des Status epilepticus oder der den Status epilepticus verursachenden Gehirnerkrankung sind. Bei Patienten mit einzelnen oder auch wiederholt und häufig auftretenden epileptischen Anfällen konnten MRT-Untersuchungen des Gehirns über einen Zeitraum von 3-4 Jahren keine voranschreitenden Veränderungen aufzeigen, die nicht auch bei altersgleichen Kontrollpersonen ohne Epilepsie zu finden waren. Zusammengefasst gibt es bis heute keine Hinweise darauf, dass bei epileptischen Anfällen in relevantem Maße Nervenzellen untergehen.

Dürfen Patienten mit Epilepsie Alkohol trinken?

Häufig wird Patienten nach einem ersten epileptischen Anfall dringend empfohlen, keinen Alkohol mehr zu konsumieren. Dies führt bei vielen Menschen zu einem Verlust an Lebensqualität und mitunter auch zu einer weiteren Stigmatisierung. Studien deuten jedoch darauf hin, dass der Konsum geringer Mengen Alkohol keinen Einfluss auf das Auftreten von Anfällen bei Patienten mit einer Epilepsie hat. Auch sind keine relevanten Wechselwirkungen mit den antiepileptischen Medikamenten zu erwarten. Was sind jedoch geringe Mengen Alkohol? Bei einem täglichen Konsum von etwa 30 g reinen Alkohols bei Männern (3/4 l Bier oder 1/3 l Wein) und 20 g bei Frauen (1/2 l Bier oder 1/4 l Wein) sind keine allgemeinen gesundheitlichen Schäden zu erwarten, diese Menge hat in der Regel auch keinen spezifischen Effekt auf das Auftreten weiterer epileptischer Anfälle. Der – auch gelegentliche – Konsum größerer Mengen Alkohol, der oft mit einem Schlafdefizit verbunden ist, kann jedoch das Anfallsrisiko deutlich erhöhen. Dies gilt insbesondere für Formen der generalisierten, überwiegend genetisch verursachten Epilepsien.
Insgesamt aber ist der maßvolle Konsum von Alkohol bei Patienten mit einer Epilepsie also eher unbedenklich. Auch hier gilt der alte Ausspruch von Paracelsus (1538): „Allein die Dosis macht das Gift“.

Dürfen Patienten mit Epilepsie Auto fahren?

Epilepsien gehören zu den chronischen Erkrankungen, die durch eine plötzliche Störung des Bewusstseins charakterisiert sein können. Da epileptische Anfälle in der Regel unvorhersehbar auftreten, stellen sie insbesondere im Straßenverkehr nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Fahreinschränkungen sollen das Risiko eines Unfalls im Rahmen eines epileptischen Anfalls so weit wie möglich minimieren. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Bundesministerien für Verkehr und für Gesundheit hat daher ein verbindliches Regelwerk erstellt.
Grundsätzlich werden zwei Gruppen von Fahrzeugen unterschieden. In Gruppe I fallen alle motorisierten Zweiräder und PKW bis 3,5 t, die Gruppe II fasst alle Fahrzeuge ab 3,5 t und solche zur Beförderung von Personen oder Gefahrengut zusammen. In der Gruppe I führt ein einmaliger spontaner epileptischer Anfall zu einem Fahrverbot von 6 Monaten (Gruppe II: 2 Jahre), wenn im EEG und im MRT des Gehirns keine Anzeichen für ein erhöhtes Wiederholungsrisiko zu finden sind. Liegt jedoch ein solches vor oder sind zwei oder mehr epileptische Anfälle aufgetreten, besteht ein Fahrverbot von 1 Jahr, wenn unter antiepileptischer Medikation keine weiteren Anfälle aufgetreten sind (Gruppe II: 5 Jahre ohne antiepileptische Medikation).
Eine ausführliche Übersicht zum Thema „Fahrerlaubnis bei epileptischen Anfällen und Epilepsie“ kann dem Flyer entnommen werden. Wir empfehlen aber ein individuelles Beratungsgespräch hinsichtlich Fahrerlaubnis bei einem niedergelassenen Neurologen oder in einer spezialisierten Epilepsie-Ambulanz.

Kann die Epilepsie vererbt werden?

Das Risiko der Nachkommen aller Patienten mit Epilepsie, ebenfalls an einer Epilepsie zu erkranken, liegt bei 3-5% und ist damit im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung (1-2%) etwa doppelt so hoch. Über 95% der Kinder von Patienten mit Epilepsie sind also selbst nicht von dieser Erkrankung betroffen.
Die einzelnen Epilepsieformen unterscheiden sich jedoch z. T. erheblich in ihrem Vererbungsrisiko. Nur sehr seltene Epilepsiesyndrome (< 1% aller Epilepsien) unterliegen einer monogenen Vererbung im Sinne klassischer „Erbkrankheiten“, bei denen die Erkrankung auf einen einzelnen Gendefekt zurückgeführt wird. Bei ca. 40% der Epilepsien, u. a. den sogenannten idiopathischen Epilepsien, geht man davon aus, dass eine Kombination verschiedener genetischer Merkmale zur Manifestation der Erkrankung beiträgt. Die exakte genetische Architektur dieser Epilepsien ist jedoch größtenteils ungeklärt. In den übrigen Fällen werden äußere Einflussfaktoren, d. h. im Laufe des Lebens erworbene Hirnläsionen bzw. anderweitige -veränderungen, als ausschlaggebende Auslöser der Epilepsie verantwortlich gemacht.
Eine molekulargenetische Diagnostik zur Einschätzung des Erkrankungsrisikos der Nachkommen ist daher bei der weit überwiegenden Zahl der Patienten mit Epilepsie nicht sinnvoll.

Wie sicher sind orale Kontrazeptiva bei der Einnahme von Antiepileptika?

Medikamentöse Wechselwirkungen einiger Antiepileptika mit oralen Kontrazeptiva können zum Wirkungsverlust der Pillenpräparate führen. Darüber hinaus kann die Einnahme der Pille die Blutspiegel bestimmter antiepileptischer Medikamente beeinflussen und damit auch mit einer Verschlechterung der Anfallssituation einhergehen.
Auch andere Darreichungsformen der hormonellen Kontrazeption wie Vaginalringe, Transdermalpflaster und Depotpräparate wirken systemisch und unterliegen daher ebenso diesen Wechselwirkungen.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird die orale Kontrazeption bei gleichzeitiger Behandlung mit einigen bestimmten antiepileptischen Präparaten als zuverlässig eingeschätzt, aber auch bei diesen Präparaten sollte die kontrazeptive Sicherheit durch Einnahme einer monophasischen, gestagen-betonten Pille mit einer Gestagendosis deutlich über der sog. Ovulationshemmdosis im Ultralangzyklus (also ohne einwöchige Einnahmepause) erhöht werden. Ggf. ist auch eine Dosisanpassung des Antiepileptikums sinnvoll. Eine Hormonspirale stellt eine probate Alternative zur oralen Kontrazeption dar, da gegenwärtig keine relevanten Wechselwirkungen mit Antiepileptika bekannt sind.

Welches Risiko besteht in der Schwangerschaft?

Sowohl aufgrund der epileptischen Anfälle als auch wegen möglicher Fehlbildungsrisiken der Antiepileptika stellen Schwangerschaften von Patientinnen mit Epilepsie eine Besonderheit dar.
Prinzipiell gehen alle Antiepileptika mit einem erhöhten Fehlbildungsrisiko einher. Insgesamt ist die Rate großer Fehlbildungen bei den Kindern antiepileptisch behandelter Patientinnen mit Epilepsie zwei- bis dreimal höher als in der Normalbevölkerung, aber kleiner als 5 %. Für Frauen mit Epilepsie ist daher die Planung der Schwangerschaft besonders wichtig, um die Therapie bereits im Vorfeld im Hinblick auf die Anfallskontrolle und das Fehlbildungsrisiko zu optimieren und damit die Risiken für Mutter und Kind in der Schwangerschaft zu minimieren. Unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten verläuft die Mehrzahl der Schwangerschaften bei Frauen mit Epilepsie komplikationslos.
Nähere Informationen zum Thema „Epilepsie und Schwangerschaft“ sowie Informationen über EURAP, eine Beobachtungsstudie für Schwangerschaften unter Antiepileptika-Exposition, finden Sie unter www.eurap.de.

Links

Informationszentrum Epilepsie

www.izepilepsie.de
Informationen über Epilepsie für Betroffene, Ärzte und andere Professionelle

Deutsche Gesellschaft für Epileptologie

www.dgfe.org
Portal der deutschen epileptologischen Fachgesellschaft

Deutsche Epilepsievereinigung e.V.

www.epilepsie.sh
Portal der Epilepsie-Selbsthilfegruppen in Deutschland

Internationale Liga gegen Epilepsie

www.ilae-epilepsy.org
Portal der weltweiten Epilepsie-Organisation von Ärzten und anderen Professionellen

Die Stiftung Michael

www.stiftungmichael.de
Portal der privaten Stiftungen für Epilepsie, Stiftung Michael und Berger-Landefeldt-Stiftung

 

Leiter
PD Dr. med. Martin Holtkamp

Mitarbeiter
Verena Gaus
Dr. med. Leyli Ghaeni
Dr. med. Alexander Kowski
Dr. med. Rebekka Kretz
Dr. med. Florian Weissinger

Ambulanzzeiten
Mi, Do, Fr 9–16 Uhr (nach Vereinbarung)

Kontakt und Terminvereinbarung
Tel.: (030) 450 560 038
Fax: (030) 450 560 938
Email: epilepsieambulanz.virchow@charite.de

Flyer Epilepsie-Ambulanzen
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Flyer Epilepsie und Führerschein
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